Mittwoch, 19. Oktober 2011

Nachtrag zu: Auf ganz heiklem Terrain

Heute wurde das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich im Fall Regensdorf gefällt.

2 Kommentare:

  1. "Zwei der Angeklagten wurden umfassend freigesprochen. Sie erhalten Schmerzensgelder von 17'800 und 19'000 Franken für die zu Unrecht erlittene Haft von mehreren Monaten."

    Variante 1: Sie haben nachweislich mit Kamera festgehalöten, wie eine hinübergetretene junge Frau mit Lebensmitteln penetriert wurde, wieder und wieder und wie sich der dritte Kollege an ihr verging. Sie haben anschliessend gekocht und zugesehen, wie die Frau nach der Erniedrigung mit ihnen - die sie zwei Wochen später zur Anzeige brachte - Teigwaren ass. Was mag in ihnen vorgegangen sein? Was sind das für Menschen?

    Variante 2: Und wer gibt den Freigesprochenen "mehrere Monate" Haft zurück, abgebrochene Lehren, Karrieren, Strafregistereintrag, Loch im CV, schlechte Reputation, die Vernichtung der sozialen normalen Aufgehobenheit, vielleicht ge-, vielleicht zerstörtes Ansehen in der Familie, lebenslanges Stigma, emotionale Schäden, verletztes Schamgefühl der Eltern, wer gibt ihnen WÜRDE zurück?

    Wer jetzt noch behauptet, die Richterentscheide sowohl im Fall Hirschmann, wie im Fall Regensdorf seien etwas anderes, als reine Willkür - der oder die hat gar nichts kapiert!

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  2. Reine Willkür - "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat" (Fr. Dürrenmatt)

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