Mittwoch, 12. Oktober 2011

Auf ganz heiklem Terrain

Vor Wochen tobte der Streit um das Scheusal Hirschmann und den Zweifeln in wenigstens einem Fall von Nötigung, der dem Millionenerben und Clubbesitzer zur Last gelegt wurde. In einem anderen Urteil mit offenbar vollkommenst anderem Sachverhalt unter natürlich ganz anderen (umgekehrten) Vorzeichen und in einem natürlich völlig anderen Kontext und ganz und gar anders gelagerter Konstellation kommen die Richter zu einem doch recht verblüffenden Urteil.


Die Täter, drei an der Zahl, werden freigesprochen. Und das Opfer? Lügte es?


Und es tobt gar nichts. Tote Hose.

Und dies, obwohl es in diesem Fall in Form von Videoaufzeichnungen sogar Beweismaterial gab!


Und was jetzt?

Ist den Richtern nicht zu trauen? Oder nur diesen Richtern nicht?
Liegen die Staatsanwälte so daneben? Sind die Verteidiger so mies/so fantastisch?
Und was ist mit den Gutachtern und PsychologInnen und anderen Experten?
Zur Hölle, was ist mit diesem Rechtssystem los?

Mein Vorschlag: Wiedereinführung der Geschworenengerichte, aber subito!

23 Kommentare:

  1. In beiden Fällen frage ich mich drum schon, warum diese Frauen überhaupt mitgegangen sind. Stockbesoffen mit zwei Thailändern und einem Mazedonier nachhause gehen? Mit Hirschmann auf dem Dach oder in der Toilette verschwinden? Wie verzweifelt sind diese Frauen?

    Was die Gerichtsbarkeit angeht: Die beurteilen nicht den Fall, sondern ob sie dem Angeklagten eine Ausrede zugestehen wollen oder nicht. Das wir oft vergessen: Es wird nicht das Verhalten des Opfers beurteilt, sondern ob sich im Verhalten des Opfers genug Ansatzpunkte finden, um daraus eine schimmlige Ausrede für den Angeklagten zu konstruieren.

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  2. Letzteres wäre im Fall Hirschmann ja genau umgekehrt erfolgt.

    Ich frage einfach, wieso es in einem Fall so herauskommt und in einem anderen anders.
    Die Frage lautet ob man bei aller auch im Fall Regensdorf zu Tage tretenden Subjektivität solcher Entscheidungen (ob ein Gericht einer Zeugin oder einem Zeugen - ja, im Fall Hirschmann ist der Angeklagte auch ein Zeuge! - Glauben schenkt oder nicht) nicht besser einem Gremium, in dem das Spektrum lebensweltlicher Erfahrung und sozialer Normen breiter und "demokratischer" abgestützt ist, anzuvertrauen.

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  3. Nun, ich habe beide Fälle nicht befasst, hier im Tessin hört man auch nichts darüber. Was mich hingegen mehr als stutzig macht, in beiden Fällen waren die Frauen minderjährig aber trotzdem bis in die Morgenstunden unterwegs? Wo waren da die Eltern?

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  4. Laura!

    Nein, im Fall Hirschmann war nur eine Frau minderjährig, und nicht die, die auf die Toilette mitging.

    Den Fall der Minderjährigen hat er gar nie bestritten. Wie hätte er auch? Da zählt nur die Tatsache, dass sie minderjährig w a r . Da ist es egal, was er gedacht oder gemeint haben will.

    In den anderen beiden Fällen gibt es nur die Zeugenaussagen der Frauen, die als glaubwürdiger eingestuft wurden, als die Aussagen Hirschmanns (die Verteidigung nannte es "Lügen", remember).

    Das Grundproblem in beiden Fällen ist, dass das Gericht in einem Fall der Zeugin/dem Opfer "Glauben schenkt" und im anderen Fall nicht. Wieso kommt das zweimal so gegensätzlich raus? Und beim zweitenmal war das Geschehen ja erst noch auf Video dukumentiert! Wo ist da die Linie?

    Und wo bleibt der empörte Aufschrei jener, die es als "frauenfeindlich" taxierten, wenn Orlando die Frage gestellt hat, ob die Frau eigentlich auch noch nachträglich eine sexuelle Handlung nicht gewollt haben kann, zum Beispiel wenn sie zwei Jahre später findet, sie habe eigentlich damals gar keinen Oralsex gewollt (ihn aber dennoch vollzogen).

    Ich hatte nur diese Frage in den Raum gestellt, nicht weiter. Was ich allerdings als höchst problematisch ansehe ist die Beliebigkeit, die in solchen Verfahren offenbar regieren. Wieso und unter welchen Umständen ist die Aussage einer Zeugin glaubwürdig/unglaubwürdig, wenn es keine anderen Beweismittel gibt, einen Grüsel hinter Gitter zu bringen? Wo hören Beliebigkeit und Subjektivismus auf und fängt Willkür an? Und das in einem Rechtsstaat?

    Siehe auch der nun schon zweite Freispruch von DSK: http://www.stern.de/panorama/banon-vs-strauss-kahn-gericht-erkennt-verjaehrten-sexuellen-angriff-an-1738516.html

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  5. Eine ehemalige Arbeitskollegin wurde mit ko-Tropfen betäubt und dann vergewaltigt, aber sie hat davon nichts mitbekommen, da sie sich in einem kommatösen Zustand befunden hat und 2 Tage verschollen war. Der Mann hat das ihr gegenüber auch zugegeben und brachte sogar noch Wünsche zur Namensgebung von allfälligem Nachwuchs an.

    Was hätte sie tun sollen? Anzeige erstatten? Sie hat es gelassen, da man die Droge nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisen kann. Da kommt man sich doch als Opfer irgendwie doof vor, obwohl sie im nachhinein meinte, dass es nicht so schlimm war, da sie ja nichts mitbekommen hat. Sie war eher damit beschäftigt, ob diese Begegnung Folgen haben könnte

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  6. @Eni

    Ich schliesse mich da Laura TI an und frage: zwei Tage verschollen? Hatte sie keine Eltern, Familie, Freunde, Arbeitskollegen, Mitbewohner?

    Und was waren das für k.o.-Tropfen?
    Ich finde ja, es ist überhaupt kein Verbrechen, wenn man jeden Drogen-Scheiss mitmacht, aber kann frau dem Mann dann immer einen Strick drehen, wenn die Frau im Rausch Dinge getan hat, die sie im nüchternen Zustand vielleicht nie und nimmer getan hätte?
    Wie soll besagter Partyhengst das wissen? Nützt er den "unzurechnungsfähigen" Zustand in jedem Fall kaltblütig aus? Oder ist er gar selber unzuverlässig und begeht ebenfalls Dinge, die er nüchtern betrachtet nicht begehen würde?

    Am Schluss wachen am frühen Nachmittag zwei Menschen auf und dazwischen der Sex, der passiert ist. Beide scheisst es irgendwie an. Aber: nur die Frau hat scheinbar das Recht, Anzeige zu erstatten und vor Gericht als "glaubwürdige Zeugin" anerkannt zu werden.

    ODER EBEN NICHT, WIE IM FALL REGENSDORF!!!

    Was uns zurückführt zur Ausgangsfrage: Wieso ist dei Rechtssprechung im einen Fall so und im anderen anders? Das interessiert mich echt!

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  7. @ O

    Nein, sie war mit ihm aus und er hat ihr vermutlich etwas in den Drink getan. Die Eltern und Freunde wussten ja auch nicht wo sie war und sie ist an diesem Montag einfach nicht zur Arbeit erschienen. Die Eltern haben eine Vermisstenanzeige aufgegeben worauf aber nicht reagiert worden ist, da meine Arbeitskollegin da schon über 18 war.

    Aufgewacht ist sie dann bei ihm irgendwann am Montag.

    Übrigens hätte sie wahrscheinlich auch freiwillig mit ihm geschlafen, schliesslich kannte sie ihn schon ein paar Wochen und sie wäre einer Beziehung mit ihr nicht abgeneigt gewesen. Der Witz ist, dass er sie dann anschliessend noch als Schlampe tituliert hat, mit der Begründung, dass eine Frau die etwas auf sich hält keinen Sex vor der Ehe hat.

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  8. @Orlando

    Ob man solche Fälle einer Jury vorlegen solle? Ja, ich bin dafür. Die Richter, mit denen ich für gewöhnlich zu tun habe sind, a) weltfremd, b) geistig unbeweglich, c) eingebildet.

    So weit ich erinnere, wurden in Bern die Geschworenengerichte abgeschafft.

    In Massachussetts wurde man nach dem Alphabet für Geschworenendienste verpflichtet, zwei Nachmittage alle paar Jahre. Das war so ähnlich wie Stimmenzählen bei uns nach den Abstimmungen. Allerdings wurden dort auch Delikte wie Trunkenheit am Steuer von Geschworenen beurteilt.

    @Laura

    Richtig, wo waren die Eltern!

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  9. Wo waren die Eltern? Seit wann sind die Eltern mitverantwortlich für die Sexeskapaden ihrer volljährigen Tochter?

    Enis Fall zeigt sehr schön die Grauheit des ganzen Bereichs aus: "wahrscheinlich hätte sie ohnehin mit hm geschlafen". Wie soll also ein Mann Signale interpretieren und sich verhalten? Muss er es sich alle drei Minuten schriftlich geben lassen, dass der Sex jetzt konsensuell ist? Ansonsten er vor Gericht gestellt und zu zwei Jahren Haft verurteilt werden kann. Einfach so, weil ein Richter die Zeugin für glaubwürdig einstuft...

    Und genau die gleichen Richter entscheiden im Fall Regensdorf, dass die junge Frau nicht hinüber war und ergo das alles wollte. Auf diesen Home-made-Filmchen müsste demnach ein richtiger Porno zu sehen sein.

    Merke: die Frau, die mit Hirschmann eine Affäre hat und mit ihm auf der Toilette verschwindet um Oralsex zu haben, ist eine glaubwürdige Zeugin, das Mädchen, das sturzbetrunken und bekifft von drei Jungs mit Migrationshintergrund vor laufender Kamera mit einer Banane penetriert wird, ist keine glaubwürdige Zeugin.

    Natürlich würden Geschworenengerichte in Strafsachen als Korrektiv wirken - und ein gewisses Bedürfnis in der Bevölkerung nach einer transparenteren Rechtssprechung befriedigen. Es hat sich überdies gezeigt, dass die Einstellung gegenüber Moral und Verbrechen in der Durchschnittsbevölkerung noch etwas gesünder vorhanden ist, als bei weltfremden Richtern, dass der Bezug zur lebensweltlichen Erfahrung der Bevölkerung eben vonnöten ist - gerade wenn subjektiv über Glaubwürdigjeit oder Unglaubwürdigkeit von Zeuginnen entschieden wird.

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  10. @ O

    Sie missverstehen mich, oder wollen mich missverstehen.

    Sie war mit ihm aus und hätte wohl auch mit ihm geschlafen, nur kam sie gar nicht dazu ihm die Zustimmung dazu zu geben, weil er ihr etwas ins Glas getan hat. Sie hat ja noch nicht einmal mitbekommen, dass er sie mit sich nach Hause genommen hat. Sie war unter Drogen und diese hat sie nicht freiwillig genommen. Sie lag da wie eine tote Fliege herum und er hat sich an ihr vergangen. Wie pervers muss man eigentlich sein, wenn man sich an einer hilflosen Person vergeht, obwohl man das alles auf die normale Tour hätte haben können? Sorry, was gibt es denn da zu interpretieren?

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  11. Das ist doch alles schnurzegal, Eni. Vor Gericht wäre der Typ davongekommen, wenn der Richter sie als Zeugin für unglaubwürdig eingestuft hätte. Oder aber er wäre jetzt im Gefängnis, wenn der Richter einen guten Tag gehabt hätte, und sie als glaubwürdig angesehen hätte.

    Sehen sie das Problem?

    Hat sie in denn angezeigt?

    Und bezüglich des "etwas ins Glas geschüttet" - da möchte ich schon genau wissen, wie das gehen soll und was das war. Wie lange kannte sie den Typ denn schon?

    Wissen sie, natürlich ist es pervers eine zum Widerstand unfähige Frau zu nötigen, wie es überhaupt pervers ist, einen Menschen sexuell zu nötigen.
    Aber es kann ja nicht im Interesse von irgendjemandem sein, dass die Frau IMMER und zu jedem Zeitpunkt daherkommen kann und den Mann beschuldigen, er hätte sie genötigt. Und darüber hinaus dann völlig beliebig ist, wie das Urteil rauskommt, weil irgend ein Richter ihr entweder "glaubt" oder nicht.

    Den Feministinnen schwebt vor, dass die Frau auch dann schon genötigt wird, wenn sie ihr "Nein" nur denkt oder sich nicht sicher ist, sich aber im Übrigen völlig konkludent verhält. Und die Feministinnen möchten auch, dass die Frau auch zwei Jahre später plötzlich noch auf die Idee kommen kann, dass sie es damals e i g e n t l i c h gar nicht gewollt hat.

    Und schwupps landet ein Mann hinter Gittern für zwei Jahre.
    Karriere, soziale Beziehungen, jegliche Würde, sauberer Strafregisterauszug - alles futsch, weil er die Signale angeblich nicht richtig interpretiert hat und mit der Besoffenen das vollzogen hat, was sich vielleicht mit Sprüchen, Gesten, Flirterei, Aufgeilen, Berührungen etc. schon den ganzen Abend anbahnte.

    Dass evtl. auch ein Mann Reue oder gar Scham empfindet für das, was nächtens im Rausch und im Strudel der Gefühle sich ereignete - darauf hat der Mann aber offenbar kein Recht, weil jeder Mann ist ja ein sexbesessenes Monster, das immerzu nur ficken will und die Frauen verachtet.

    Das darf doch einfach alles nicht sein!

    p.s.: wissen sie, ich denke das wäre alles ganz einfach, wenn die Leute den ganzen Abend nur Wasser trinken würden und es dann topfnüchtern und nach gründlicher Aussprache darüber, was denn nun sexuell passieren soll ausgehandelt zur Sache geht.
    Und sonst muss man, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind, IMMER von der Frau als tendenzielles Nötigungsopfer ausgehen, das heisst eine nicht nüchterne Frau ist immer in Gefahr sich auf Dinge einzulassen, die sie eigentlich gar nicht will? Und jeder Mann begäbe sich eben auf sehr heikles Terrain, wenn er mit einer Angetrunkenen etc. etwas anfängt?

    Sehr heikles Terrain.

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  12. @ Orlando

    Sie konnte sich ja noch nicht mal daran erinnern, dass etwas passiert ist, sie war ja betäubt und hat ja nichts mitbekommen. Von der Sache weiss sie nur, weil er es ihr selber ins Gesicht gesagt hat. Eine Anzeige hat sie nicht erstattet, weil sie eben der Meinung war, dass dies nichts bringen würde, schliesslich gab es weder Kampfspuren noch Verletzugen bei ihr was auf Gewalt hingedeutet hätte. Was hätte man ihm denn nachweisen sollen?

    Und ja: wenn eine Frau betäubt wird, damit Mann über sie herfallen kann, dann ist die Frau das Opfer, IMMER! Es geht nicht darum, dass eine Frau sich im Suff freiwillig abschleppen lässt und hinterher bereut, dass sie Sex hatt, sondern darum, dass der Täter die Frau kampfunfähig gemacht hat um sich an ihr zu vergreifen. Nach Ihrer Theorie wäre es ja dann auch kein Verbrechen, wenn Ärzte über narkotisierte Patientinnen herfallen, die haben ja den Sex dann auch nicht verwehrt, theoretisch.

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  13. Ich glaube einfach, dass eine Frau über solche Geschehnisse besser schweigt, da der Ausgang einer solchen Klage ungewiss ist. Entweder wird ihr geglaubt (unabhängig davon ob sie gelogen hat) oder sie wird der Lüge bezichtigt. Es kann sehr selten nachgewiesen werden, selbst wenn die Frau leichte Verletzungen im Vaginalbereich hat, schliesslich gibt es auch einverhemliche Sadomaso-Praktiken, die auch nicht ohne Schrammen einhergehen. So oder so,die Frau hat die Arschkarte, der Spott ist ihr sicher und sie darf sich obendrein noch als Schlampe titulieren lassen. Selbst wenn der Täter verurteilt ist, bleibt die Möglichkeit bestehen, dass sie halt eben doch freiwillig mitgemacht hat und solche Vermutungen werden sehr laut gemunkelt.

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  14. Was für eine "Theorie"? Lesen sie bitte genau, Eni! Oben sage ich, dass so etwas pervers ist. Das wäre dann auch Vergewaltigung und nicht Nötigung.

    Vergewaltigung = nur bei vaginaler Penetration, sonst immer Nötigung nach 198 StGB. Wird auch gleich betraft.
    Wikipedia weiss Folgendes: "Eine notwendige Voraussetzung für den Tatbestand ist die Anwendung von Nötigungsmitteln. Das Opfer muss sich also FÜR DEN TÄTER ERKENNBAR wehren und der Täter muss DIESEN WIDERSTAND ÜBERWINDEN. Dabei dürfen aber an das Ausmaß des Widerstands keine zu großen Anforderungen gestellt werden. Während früher nur körperliche Gewalt als Nötigungsmittel galt, anerkennt der aktuelle Gesetzestext ausdrücklich auch den psychischen Druck. (...) Der Täter muss auf jeden Fall erkennen können, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers stattfinden."

    Ich sage doch nur, das es nicht recht ist, dass eine Frau, die ihre Sexualität offensiv einsetzt und dann besoffen mit einem Mann in der Kiste landet, danach moralisch das Recht hat, diesen Mann hinter Gitter zu bringen, weil es ihr nachträglich unangenehm war.

    Das ist das Missbrauchspotential der gegenwärtigen Regelung und deshalb müssen Geschworenengerichte her! Die Praxis in den USA zeigt, dass dann auch Faktoren wie Vorleben, sexuelle Gewohnheiten, der Verlauf des Abends etc. von Interesse sind, Konkludentes Verhalten.

    Im Fall Hirschmann wäre die eine Klägerin so niemals durchgekommen, davon bin ich überzeugt.

    Im Strafrecht geht es darum, einem Täter die Schuld nachzuweisen. In solchen Fällen ist der einzige solche "Nachweis" die Aussage der Frau (sofern keine anderen Beweismittel wie die von ihnen erwähnten Verletzungen beigebracht werden). Dann kommt es nur noch darauf an, ob das Gericht der Frau glaubt, respektive ob es dem Mann so eine Tat zutraut. Und das ist die Willkür am Ganzen!

    Und so stimmen mich denn auch Aussagen wie "sie hätte vermutlich sowieso mit ihm geschlafen" misstrauisch. Das wird sie ihm auch signalisiert haben! Lassen wir die K.-O-Tropfen mal aus dem Spiel: woher sollte der arme Kerl denn wissen, dass sie sie vielleicht im letzten Moment noch anders überlegt, und dass sie das ganze mehr als ein Spiel betrachtet hat, aber dann so hinüber ist, dass sie besoffen-komatös mit sich geschehen lässt?

    Jeder der schon mal Filmrisse erlebt hat, weiss wovon ich spreche. Noch nie zuhause erwacht und sich gefragt: wie bin ich bloss nachhause gekommen, das letze was ich noch weiss ist, dass ich an der Bar des Clubs einen doppelten Whisky bestellte...?

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  15. @ Orlando

    ....woher sollte der arme Kerl denn wissen, dass sie es sich im letzten Momentnoch anders überlegt...........

    Um himmels Willen, sie konnte es sich doch gar nicht anders überlegen, weil sie total hinüber war und zwar nicht weil sie betrunken war, sonder weil man ihr etwas gegeben hat. Und das sie ja im Koma lag, hat sie auch nichts mitbekommen und sich demzufolge auch nicht gewehrt. Wenn Frau sich aber gemäss Gesetztex gewehrt haben muss, damit der Tatbestand einer Vergewaltigung stattgefunden hat, wäre der Täter ja eh freigekommen, da sie ja im Koma war und sich nicht wehren KONNTE. Ist denn das etwas richtig?


    Die Frage ist doch, warum ein Mann sowas nötig hat, zumal sie ja nach eigener Aussage eh mit ihm nach Hause gegangen wäre? Wie gesagt hat sie denn Mann ein paar Wochen gekannt und sich eine Beziehung mit ihm erhofft. Und ja: wie steht es denn um Vergewaltigung in der Beziehung? Wie sollte das Gericht das werten, schliesslich hat Frau dann ja vorher schon oft freiwillig mit dem Mann geschlafen. Und wie steht es mit der Vergewaltigung an Frauen die ein sogenanntes promiskes Leben führen? Wenn sie mit 100 Männern geschlafen hat, darf dann der 101. einfach darüber verfügen dass er der Nächste sein darf?

    Und was die Willkür betrifft, habe ich ja selber gesagt, dass es schwer nachzuweisen ist und dass diese Tatsache mit sich zieht, dass im Zweifel für den Angeklagten zu gelten hat. Nur ist es halt so, dass in vielen Fällen wo tatsächlich ein Verbrechen stattgefunden hat, die Frau die Arschkarte gezogen hat, weil die Tat nicht nachgewiesen werden kann.

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  16. Eni, das habe ich schon kapiert. Ich habe bloss die Überlegung angestellt, falls er keine K.O.-Tropfen verwendet hätte. Eine Hypothese.

    Sie kannte ihn also ein paar Wochen und wollte eine Beziehung. Der Abend ist feucht und fröhlich, küssen, schmusen, grapschen, fummeln, viel Alkohol. An einem Punkt ist der Mann von all dem überwältigt und mächtig erregt und er kann sich nichts anderes mehr vorstellen (sie gibt ihm auch zu nichts anderem Anlass) und will jetzt Sex.
    Und in diesem Moment hängt jetzt alles von der Frau ab. So will es diese Gesetzgebung, Eni, nicht ich. Wenn die Frau sich jetzt nicht mit Händen und Füssen wehrt (oder eben dürfen laut Gesetzesauslegung ja "keine besonders hohen Anforderungen an das Ausmass des Widerstandes" gestellt werden), ist unter Umständen für den Mann schwer erkennbar, dass er gegen den Willen der Frau verstösst....dann hat ER die Arschkarte gezogen, Eni, weil er jetzt sexuelle Nötigung begangen hat und eingebuchtet wird.

    Wieso ist das so schwer zu verstehen, dass ich als Mann das ungeheuerlich finde?
    Dass also theoretisch jede Frau nachträglich kommen kann und den Mann verklagen kann, weil sie etwas nicht gewollt habe.

    Zu Studentenzeiten habe ich zweimal solche Eskapaden selber erlebt. Kolossale Sauferei an Studentenpartys, einmal ein (rückblickend eher trauriges) Gefummle und Gebumse mit einer stockbesoffenen Kollegin in einem Hinterzimmer und einmal ein Erwachen (nackt) neben einer anderen Komilitonin, die mich brutal abgeschleppt hatte. Aufgrund des beiderseitigen Filmrisses konnte nie recht rekonstruiert werden, ob es zu "beischlafähnlichen Handlungen" gekommen war - was sie, da sie einen Freund hatte, kaum gewollt haben könnte. Man hat sich in der Folge gemieden und höflich über diese Affaire geschwiegen.

    Mit Erstaunen stelle ich jetzt also fest, dass ich im Leben schon zweimal ohne weiteres hätte verurteilt werden können, wenn es nach dem Geschmack und Empfinden der Damen gewesen wäre. WENN das Gericht den Schilderungen dieser Frauen Glauben geschenkt hätte.

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  17. Sorry, Sie vermischen da etwas. Wenn ich mich betrunken abschleppen lassen und hinterher bereue, dass ich mit einem Kerl gebumst habe, dann ist das nicht daselbe, als wenn ich mit Drogen niedergestreckt worden bin und dann gebumst worden bin während ich im Koma liege. Klar ist es ungeheuerlich, wenn ein Mann nach einer feuchten Nacht aufgrund einvernehlichen Sex angezeigt und wenn möglich noch verurteilt wird, aber es hat nicht mit dem Fall zu tun, den ich beschrieben habe. Meine Arbeitskollegin war nicht betrunken, sie war ausser Gefecht gesetzt. Wie ich schon gesagt habe, hätte sie gar nicht gewusst, dass sie vergewaltigt worden ist wenn er es ihr nicht auf die Nase gebunden hätte. Und sie hat ihn ja nicht angezeigt, weil sie wusste, dass man alles verdrehen würde, so wie Sie es jetzt tun.

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  18. Und woher wollen Sie wissen, dass Sie "brutal" abgeschleppt worden sind, wenn Sie einen Filmriss hatten? Vielleicht waren Sie ja die treibende Kraft, was aus Ihnen selbstverständlich keinen Vergewaltiger macht. Jeder muss selber wissen wie viel Alkohol er verträgt und sich entsprechend verhalten, ansonsten er mit den Konsequenzen leben muss, vielleicht neben jemandem aufzuwachen, der einem nicht gefällt wenn es erst mal hell ist.

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  19. @ Eni

    Ich bin nie betrunken und ich wirke so seriös, dass niemand auf die Idee kommt,mich abzuschleppen. Darum sehe ich das eher als Folge von einem etwas schrägen Privatleben.

    Das sind auch die Dinge, von denen die Richter die Hände lassen sollten. Gilt auch für Hirschmann. Selber schuld, wer sich in soclhen Kreisen bewegt. Selber Schuld,wer sich auf solche Menschen einlässt.

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  20. @ max

    Sie sehen es also als eine Folge vom schrägen Privatleben an, wenn man betäubt und vergewaltigt wird? Na, das ist eine sehr schräge Einstellung und zeigt Ihre verachtende Haltung gegenüber Frauen.

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  21. Eni, geben sie's auf, es geht schon lange nicht mehr um ihre Arbeitskollegin. Was ihr widerfahren ist, ist schlimm, und mit nichts zu entschuldigen.

    Aber wieso hat sie ihn nicht angezeigt? Hatte sie Grund zur Annahme, die Richter könnten ihr nicht Glauben? Wieso nicht?

    Weder im Hirschmann- noch im Regensdorf-Fall waren ominöse K.-O.-Tropfen im Spiel (die "man ihr ins Getränk getan hat"). Bitte das zu beachten.

    Doch doch, brutal angemacht und abgeschleppt. So ein Abend entwickelt sich ja. Für die sexuell aufgeladene Stimmung ist ja wohl selten der Mann alleiniger Impulsgeber und das konkludente Verhalten beginnt selten erst, wenn man in der Wohnung ist. Und ja, im Rausch der Leidenschaft kann so einiges geschehen. Mann ist auch nur ein Mann.

    Und jetzt kommt etwas ganz "frauenfeindliches": Ja, es gibt auch Frauen, die es mögen, wenns etwas hart zur Sache geht. Wer nur Kuscheln will, der verhält sich vorher auch anders.

    Im Übrigen hat Max recht.

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  22. Warum sie ihn nicht angezeigt hat? Weil sie angst davor hatte, dass man ihr nicht geglaubt hätte. Dieser Vorfall ereignete sich 1990, damals wie heute war eine Vergewaltigung in den Augen der Richter und den meisten Männer ein Kavalliersdelikt.

    Ich habe ja erwähnt, dass solche Delikte nicht einfach zu beweisen sind und dass dann für den Angeklagten gesprochen werden muss. Auch weiss ich, dass es Frauen gibt, die es hart mögen, aber das hat wohl wenig mit dem von mir beschriebenen Fall zu tun. Auch habe ich über den von mir erwähnten Fall geschrieben, auf den Fall Hirschi bin ich nicht mehr weiter eingegangen. Er hat ja das Urteil weiter gezogen und wird in 2. Instanz auch freigesprochen werden, ausser vielleicht was den Sex mit der 15 Jährigen angeht, aber eigentlich bin ich sicher, dass der reiche Sack sich da rausreden kann.

    Im Übrigen wurde eine Schulfreundin 1988 in der Tiefgarage ihres Wohnhauses überfallen, sie konnte entkommen, aber der Täter hat sie mit dem Messer verletzt. Der Täter wurde gefasst und freigesprochen und durfte ihr dann bei zukünftigen Begegnungen frech ins Gesicht grinsen. Ihr wurde damals zur Last gelegt, dass sie sich um halb 2 alleine unterwegs war. Bestimmt kommen Sie nun auch damit, dass sie es darauf angelegt hat, wenn sie in der Nacht alleine unterwegs ist und sie es bestimmt auch etwas härter mag. Ach ja: 2 Suizidversuche waren die Folge.

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  23. Nachtrag aus aktuellem Anlass:

    Schändung ist für die Richter nicht erwiesen

    Drei Männer haben sexuelle Handlungen mit einer jungen Frau begangen und dies mit ihren Handys gefilmt. Das Obergericht hat sie freigesprochen.

    Das Zürcher Obergericht sprach heute Mittwoch drei Männer vom Vorwurf der Schändung frei. Es folgt damit dem Urteil der ersten Instanz. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von dreieinhalb bis fünf Jahre beantragt. Sie warf den Männern vor die 17-Jährige Frau 2009 in der Wohnung des Bruders eines der Angeklagten sexuell missbraucht. Die Frau habe die drei Männer, im Alter von 24 bis 26 Jahren, freiwillig begleitet. Die 17-Jährige sei in der Wohnung auf dem Sofa schnell eingeschlafen und aus unbekannten Gründen in einen komatösen Zustand verfallen.

    Laut Anklageschrift sei sie dann von den Männern sexuell missbraucht worden, unter anderem mit einer Banane und einer Karotte. Mit Handys haben sie ihre Handlungen gefilmt. Die Männer hätten aufgehört, als die Frau wieder zu sich gekommen war und sich heftig zur Wehr setzte. Auf Anraten einer Freundin meldete sich die 17-Jährige mehrere Wochen nach den Vorfällen bei der Polizei und erstattete Strafanzeige.

    Nicht erklärbares Verhalten der Frau

    Die sichergestellten Filme belegten den Tatbestand, fand die Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht des Obergerichts ist aber nicht erwiesen, dass die Männer erkannt hatten, dass die Frau tatsächlich geistig weggetreten sei - dies wäre aber unabdingbar gewesen für einen Schuldspruch wegen Schändung. Es sei nicht auszuschliessen, dass sie von einem Wachzustand des Opfers ausgegangen seien.

    Für das Obergericht ist das Verhalten der Frau nicht erklärbar. Sie habe zuerst völlig normal die Wohnung betreten und sei dann plötzlich in einen komatösen Zustand verfallen, um danach wieder aufzuwachen und nach den Vorfällen Spaghetti zu essen.

    Zwei der Angeklagten wurden umfassend freigesprochen. Sie erhalten Schmerzensgelder von 17'800 und 19'000 Franken für die zu Unrecht erlittene Haft von mehreren Monaten. Der Dritte, der die Frau am Tag der Vorfälle auch im Badezimmer bedrängt hatte, wurde wegen sexueller Nötigung und Verletzung des Privatbereichs zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt. (Thomas Hasler/Tagesanzeiger)

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